Grabenlos-News von Annika Bach
EU-Trinkwasserrichtlinie: Bis 25. September Lücken in der Positivliste melden
Ab 2027 gelten neue europäische Hygieneanforderungen für Materialien und Produkte, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen. Eine wichtige Grundlage dafür ist die erste Europäische Positivliste gemäß Artikel 11 der EU-Trinkwasserrichtlinie. Doch nicht alle derzeit verwendeten Stoffe, Zusammensetzungen und Bestandteile sind darin erfasst.
Die Europäische Kommission führt deshalb aktuell eine Umfrage durch. Sie möchte wissen, in welchem Umfang Produkte betroffen sind, die ab 2027 den neuen Anforderungen entsprechen müssen, deren Stoffe, Zusammensetzungen oder Bestandteile aber noch nicht in der Europäischen Positivliste enthalten sind.
Warum ist die Teilnahme wichtig?
Die Rückmeldungen aus den Unternehmen liefern der Europäischen Kommission und der Europäischen Chemikalienagentur ECHA konkrete Daten für die erste Aktualisierung der Positivliste. Werden betroffene Produkte nicht gemeldet, bleiben bestehende Lücken in den Daten der Kommission möglicherweise unsichtbar. Fehlende Einträge können die Zertifizierung unter dem neuen europäischen System erschweren und damit Auswirkungen auf Produktverfügbarkeit und Marktzugang ab 2027 haben.
Bislang haben sich nur wenige Unternehmen an der Umfrage beteiligt. Wir rufen daher unsere Mitglieder aus dem Trinkwasserbereich auf: Prüfen Sie, ob Ihre Produkte betroffen sind und beteiligen Sie sich an der Umfrage. Sie umfasst lediglich vier Fragen. Wenn betroffene Unternehmen ihre Produkte nicht melden, wird das tatsächliche Ausmaß des Problems in den Daten der Kommission nicht sichtbar sein.
Frist: 25. September 2026
Zur Umfrage der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Survey_DWCM
Ansprechpartnerin bei Fragen: Dr. Susanne Leddig-Bahls
Foto: BGT