Grabenlos-News von Annika Bach

EU-Trinkwasserrichtlinie: BGT und EDW setzen sich für eine praktikable Umsetzung von Artikel 11 ein

Zurück zur Newsübersicht

Trinkwasseranalyse

Ab 2027 greifen neue europäische Regelungen für die hygienischen Anforderungen an Materialien und Produkte, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen. Die Harmonisierung ist ein wichtiger Schritt für den Trinkwasserschutz und den europäischen Binnenmarkt. In der praktischen Umsetzung bestehen jedoch noch erhebliche Herausforderungen. Der Bundesverband Grabenlos (BGT) setzt sich deshalb gemeinsam mit European Drinking Water (EDW) für Nachbesserungen ein.

EDW, ein Zusammenschluss europäischer Branchenverbände, zu dem auch der BGT gehört, hat sechs zentrale Umsetzungshürden identifiziert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Positionen liegen als Übersicht vor. 

Sechs Herausforderungen bei der Umsetzung

  1. Zertifizierung von Vor-Ort-Anwendungen ist schwierig. Beschichtungen, Zementmörtelauskleidungen, vor Ort härtende Schlauchliner und verklebte Gewebeschläuche entstehen erst auf der Baustelle. Sie gelten jeweils als neues Produkt und lassen sich nur eingeschränkt in das bestehende System der Delegierten Verordnung (EU) 2024/370 einordnen, das vor allem für industriell gefertigte Serienprodukte ausgelegt ist. Um auch für Vor-Ort-Anwendungen einen praktikablen Zertifizierungsweg zu schaffen, setzt sich EDW für eine Anpassung der Verordnung ein. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in einer Information einen Ansatz beschrieben, bei dem die Zertifizierung des ausführenden Fachunternehmens eine wichtige Rolle spielt. Verfügt dieses über ein überwachtes Qualitätssicherungssystem und weist die fachgerechte Anwendung zertifizierter Zwischen- oder Bestandteilprodukte nach, könnten projektbezogene Prüfungen reduziert werden.
  2. Uneinheitliche Übergangsfristen. Die Übergangsregelungen werden in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt. Besonders betroffen sind Produkte, die ab 2027 neu auf den Markt kommen. Sie können bereits eine vollständige EU-Zertifizierung benötigen, auch wenn sie auf bewährten Technologien basieren oder vergleichbare nationale Hygienenachweise vorliegen. EDW setzt sich für eine europaweit einheitliche Anwendung der Übergangsregelungen und deren Verlängerung für neu in Verkehr gebrachte Produkte bis 2032 ein. Nationale Hygienezertifikate sollen in dieser Zeit parallel zum EU-Zertifikat anerkannt werden.
  3. Fehlende Stoffe in den Europäischen Positivlisten (EUPL). Bewährte Stoffe, die seit Jahren in zugelassenen Produkten eingesetzt werden, fehlen teilweise in den Positivlisten. EDW schlägt vor, die fehlenden Stoffe durch Berichtigungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/367 in die Positivlisten aufzunehmen. Damit sollen bewährte Produkte weiterhin verfügbar bleiben und Lieferengpässe in nachgelagerten Branchen vermieden werden.
  4. Fehlende Harmonisierung der Prüfverfahren. Prüfmethoden, Laborverfahren und Validierungen sind EU-weit noch nicht ausreichend harmonisiert. Identische Produkte könnten dadurch in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich bewertet werden. Um vergleichbare Ergebnisse zu ermöglichen, spricht sich EDW für eine gemeinsame Weiterentwicklung und Validierung der Verfahren durch Industrie, Mitgliedstaaten und Prüflabore aus.
  5. Keine verbindliche Kosten- und Datenteilung. Bei Stoffbewertungen im EUPL-Verfahren könnte ein einzelnes Unternehmen sämtliche Kosten und den Aufwand der Datenerhebung tragen müssen. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen kann dies problematisch sein. Abhilfe soll nach dem Vorschlag von EDW ein verbindlicher Kosten- und Datenteilungsmechanismus nach dem Vorbild der REACH-Verordnung schaffen.
  6. Unklare Abgrenzung zwischen Artikel 11 und Artikel 12. Bei Ionenaustauscherharzen und Filtrationsmembranen ist nicht eindeutig geregelt, wie beide Artikel ineinandergreifen. EDW regt deshalb an, eine kohärente Einbindung der hygienischen Bewertung dieser Produkte in den Rahmen von Artikel 11 erneut zu prüfen und dabei den ursprünglichen Zweck von Artikel 12 zu wahren.

Die Grafik der EDW zeigt die sechs Herausforderungen und Lösungsvorschläge im Überblick. Hinweis: Das Layout wurde aus der EDW-Originalgrafik übernommen. Die deutsche Übersetzung wurde mithilfe von KI erstellt. Maßgeblich ist die englische Originalfassung.

BGT unterstützt die Vorschläge
Dr. Susanne Leddig-Bahls, Vorstandsvorsitzende des BGT, betont: „Wir unterstützen einheitliche europäische Hygieneanforderungen. Sie müssen aber zeitlich und praktisch umsetzbar sein und dürfen nicht an überbordender Bürokratie scheitern. Die Primärziele sind Trinkwasserschutz und Versorgungssicherheit. Gehen bewährte Materialien und Technologien auf dem Weg zur europäischen Harmonisierung verloren, verfehlen wir diese.“ 

Ziel des gemeinsamen Engagements ist ein europäisches Zulassungssystem, das hohe hygienische Anforderungen mit praktikablen Verfahren verbindet und die Verfügbarkeit bewährter und innovativer Sanierungstechnologien unterstützt.

Foto: Adobe Stock

BGT-Vorstaendin-Portrait-Susanne Leddig-Bahls
BGT-Vorstandsvorsitzende Dr. Susanne Leddig-Bahls

Zurück zur Newsübersicht