GSTT Information Nr. 1
Grabenlose Verfahren der Schadensbehebung in nicht begehbaren Abwasserleitungen
Die Schadensbehebung in Abwasserkanälen findet nach wie vor überwiegend durch Erneuerung im Wege des offenen Leitungsgrabenbaus statt. Die offene Bauweise ist jedoch mit einer Vielzahl problematischer Begleiterscheinungen verbunden: gravierende Folgekosten sowie baubetriebliche und ökologische Probleme offener Baumaßnahmen werden in der Öffentlichkeit vermehrt kritisch wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund sind die bewährten grabenlosen Verfahren die bessere Lösung. Grabenlose Verfahren sind in einschlägigen Regelwerken erfasst und erfüllen die Anforderungen an eine qualitativ hochwertige und nachhaltige Sanierung der unterirdischen Infrastruktur.
Änderungshistorie
2. Auflage November 2008