Grabenlos-News von Katrin Brummermann
BGT-FachTalk „Hochdruckspülung renovierter Abwasserkanäle – Anwendung des RSV-Merkblatts 12.1 in der Praxis“ im Rückblick
Am BGT-FachTalk „Hochdruckspülung renovierter Abwasserkanäle – Anwendung des RSV-Merkblatts 12.1 in der Praxis“ nahmen über 40 Interessierte teil. Fünf Jahre nach der Erstveröffentlichung des Merkblatts sollten der Stand der Umsetzung in der Praxis hinterfragt, Fragen beantwortet und Anregungen mitgenommen werden. Nach Kurzvorträgen von Dr. Susanne Leddig-Bahls, Stefan Höhn und Berthold Lange folgte ein reger Austausch der Teilnehmenden.
Die Kurzvorträge
Dr. Susanne Leddig-Bahls, Vorstandsvorsitzende des BGT und Obfrau des vormaligen RSV-Arbeitskreises 12.1 referierte zum Thema „Hintergrund, Problemstellung und Kurzvorstellung des Merkblatts“. Stefan Höhn, Mitarbeiter der ISAS GmbH, trug zur „Umsetzung des Merkblatts in der Ausschreibung und Entwurf eines Spülprotokolls“ vor. Berthold Lange, Geschäftsführer der Enz GmbH, berichtete über Äußerungen von Rohrreinigungsdienstleistern und leitete mit Fragen an die Gruppe zum nachfolgenden Austausch über.
Zum Austausch
Über 40 Mitarbeitende von Netzbetreibern, von ausführenden Unternehmen, von Herstellern, von Ingenieurbüros, von Reinigungsunternehmen und von sonstigen Dienstleistern nahmen teil und bereicherten mit ihren unterschiedlichen Perspektiven den Austausch. Es zeigte sich, dass die Merkblattvorgaben noch nicht hinreichend in der Spülpraxis angekommen sind. Nur wenige Unternehmen haben ein Spülprotokoll entwickelt, um die Reinigung zu dokumentieren, teilten Teilnehmende mit. Sanierungsunternehmen weisen darauf hin, dass Einbaufehler durch eine gute Dokumentation der Vorgänge nachvollziehbar seien, Spülfehler aufgrund fehlender Dokumentation jedoch nicht. Es braucht besser qualifiziertes und sensibilisiertes Personal. Ein Netzbetreiber hinterfragt, ob Spülfahrzeuge und Düsen regelmäßige Wartungsempfehlungen haben. Den Teilnehmenden ist das nicht bekannt. Für Netzbetreiber ist die Diskussion bei Spülschäden ebenso belastend wie für Sanierungsunternehmen. Auf beiden Seiten können Fehler passieren. Ein Praxisspültest am sanierten Rohrabschnitt wird vorgeschlagen, über den eine Spülbeständigkeitsfreigabe anhand der Prüfnorm direkt nach der Sanierung erfolgen könne. Ein Reinigungsunternehmen erläutert, dass einige Kommunen übliche Reinigungszyklen ihrer Kanalisation nicht einhalten und man somit mit mehr Ablagerungen beim Spülen umgehen müsse. Dies führe erfahrungsgemäß zu einer hohen zusätzlichen Abriebbelastung beim Spülen und einem höheren Risiko Materialien zu beschädigen.
Wichtige Erkenntnisse
Als Obfrau nahm Dr. Susanne Leddig-Bahls insbesondere folgende Erkenntnisse mit:
- Die hohe Relevanz des Themas für die Branche
- Großen Informationsbedarf in der Branche
- Tipps zur Fortschreibung des RSV-Merkblatts 12.1
Das gibt Ansporn für die weitere Arbeit, die von der Teilnehmerschaft gewünschte Neuauflage des Merkblatts und die Fortsetzung des Austauschs. Der BGT wird zu gegebener Zeit zu einem weiteren FachTalk einladen!
Foto: Umwelttechnik Franz Janßen GmbH Rohr & Kanal